Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Viele Unternehmen haben die Frist verschlafen oder unterschätzt, was das Gesetz tatsächlich verlangt. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören: Keine Panik – aber handeln Sie jetzt.
Was das BFSG für Ihre Website bedeutet
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Konkret bedeutet das:
- Wahrnehmbarkeit: Alle Inhalte müssen auch ohne bestimmte Sinne nutzbar sein (z.B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos)
- Bedienbarkeit: Navigation muss per Tastatur möglich sein, keine zeitlichen Beschränkungen bei Interaktionen
- Verständlichkeit: Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, hilfreiche Fehlermeldungen
- Robustheit: Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern
Die häufigsten Barrieren auf Websites
In unseren Audits finden wir immer wieder dieselben Probleme:
1. Fehlende Alt-Texte
Über 60% der von uns geprüften Websites haben Bilder ohne beschreibende Alt-Texte. Für Screenreader-Nutzer sind diese Bilder unsichtbar.
Lösung: Beschreiben Sie den Inhalt und Zweck jedes Bildes. Dekorative Bilder erhalten ein leeres alt="".
2. Unzureichende Kontraste
Text, der auf farbigem Hintergrund kaum lesbar ist, betrifft nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen – auch bei direkter Sonneneinstrahlung auf dem Smartphone wird unlesbarer Text zum Problem.
Lösung: Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text (ab 18pt / 14pt fett).
3. Nicht-navigierbare Formulare
Kontaktformulare ohne korrekte Labels, fehlende Fokus-Indikatoren und unklare Fehlermeldungen sind die häufigste Barriere bei der Interaktion.
Lösung: Jedes Eingabefeld braucht ein <label>, Fehler müssen klar und direkt beim betroffenen Feld angezeigt werden.
4. Automatisch abspielende Medien
Videos oder Animationen, die ohne Nutzerinteraktion starten, sind nicht nur störend – sie können für Menschen mit vestibulären Störungen oder Epilepsie gefährlich sein.
Lösung: Medien nur auf Nutzerinteraktion abspielen, Animationen per prefers-reduced-motion respektieren.
Pragmatisch starten: Ein 4-Schritte-Plan
Schritt 1: Ist-Analyse
Führen Sie einen automatisierten Accessibility-Audit durch. Tools wie Google Lighthouse, axe DevTools oder WAVE geben einen ersten Überblick. Beachten Sie: Automatisierte Tools finden nur etwa 30-40% der Probleme.
Schritt 2: Priorisieren
Nicht alles muss sofort perfekt sein. Priorisieren Sie nach Impact:
- Kritisch: Navigation, Formulare, Hauptinhalte
- Hoch: Bilder, Videos, interaktive Elemente
- Mittel: Dekorative Elemente, Animationen
- Niedrig: Nice-to-haves wie Skip-Links
Schritt 3: Umsetzen
Arbeiten Sie die Prioritätenliste systematisch ab. Beginnen Sie mit den kritischen Elementen – hier hat die Verbesserung den größten Effekt.
Schritt 4: Testen
Testen Sie mit echten assistiven Technologien. Navigieren Sie Ihre Website nur mit der Tastatur. Nutzen Sie einen Screenreader (z.B. VoiceOver auf dem Mac). Lassen Sie im Idealfall Menschen mit Behinderungen testen.
Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor
Viele Unternehmer sehen Barrierefreiheit als zusätzliche Kosten. Das Gegenteil ist der Fall:
- Bessere SEO: Suchmaschinen lieben barrierefreie Websites (semantisches HTML, Alt-Texte, klare Struktur)
- Größere Zielgruppe: In Deutschland leben über 10 Millionen Menschen mit Behinderungen
- Bessere UX für alle: Was für Menschen mit Behinderungen funktioniert, ist oft für alle Nutzer besser
- Rechtssicherheit: Vermeiden Sie Abmahnungen und Bußgelder
Unser Angebot
Centicon bietet umfassende Barrierefreiheits-Audits und -Optimierungen für Websites in der Rhein-Main-Region. Von der Erstanalyse bis zur vollständigen WCAG 2.2 AA-Konformität – kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.